AGBs Schulungen
Schulungen & Kurse
1. Kurstermine und Anmeldung
Alle Kurstermine werden in gegenseitiger Absprache festgelegt. Die Anmeldung zu den Kursen kann via Website, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet bei beschränkter Teilnehmerzahl über die Teilnahme.
2. Kursplätze und Durchführung
Um die Kurse der Altix Academy AG unter bestmöglichen Bedingungen anbieten zu können, wird für jedes Lernangebot eine Mindest- und eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt. Sollte die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, wird der Kurs unter Ankündigung auf ein anderes Datum verschoben. Bzw. es werden alternative Kursdaten zur Wahl angegeben.
3. Einladung und Bestätigung
Der Eingang der Anmeldung wird bestätigt. Bis maximal 7 Arbeitstage vor Kursbeginn erhält der Bucher*in oder teilnehmenden Person die Kurseinladung und Bestätigung, sobald die Mindestteilnehmerzahl des entsprechenden Kurses erreicht wurde. Eine Vorausrechnung ist ebenfalls möglich. Dies wird im Voraus definiert.
4. Voraussetzungen und Eignung
Teilnehmende müssen die in den Kursausschreibungen genannten Voraussetzungen erfüllen, insbesondere die physische und psychische Eignung für den jeweiligen Kurs. Bei Minderjährigen ist eine kantonale Bewilligung erforderlich, bzw. muss die entsprechende Schulung im Lehrplan vorgesehen sein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Eignung der Teilnehmenden zu prüfen und entsprechende Hinweise zu geben.
Die physische und psychische Eignung wird durch eine Selbstauskunft des Teilnehmenden bestätigt. Bei Zweifeln behält sich die Altix Academy AG das Recht vor, eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen.
5. Vorbereitung und Sprache
Für Teilnehmende, die der Kurssprache nicht mächtig sind, können Kursunterlagen zur Vorbereitung vor Kursantritt bestellt werden. Es wird empfohlen, dies im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abzusprechen.
6. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Im besten Fall stellt der Arbeitgeber die vorgeschriebene und gültig geprüfte PSA (z. B. Sicherheitsgeschirr, Helm, Schutzschuhe, Schutzweste, wettergerechte Kleidung) zur Verfügung. Die Altix Academy AG stellt ebenfalls PSAgA (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) zur Verfügung. Entsprechende Ausrüstung kann auf Anfrage und bei Vorbestellung bei Altix AG bezogen, sowie die kundeneigene Ausrüstung mit Voranmeldung geprüft werden.
7. Verantwortung des Arbeitgebers
Für die Umsetzung und Einhaltung des im Kurs erlernten ist ausschliesslich der Arbeitgeber verantwortlich.
8. Preise und Zahlungsmodalitäten
Die Kurskosten beinhalten die Lehrmittel in digitaler Form sowie die Verpflegung lt. Angebot/Bestätigung. Zusatzkosten (z. B. Prüfungsgebühren, Spesen bei Schulungen im Betrieb, zusätzliche Lehrmittel, Nachprüfungen) werden separat ausgewiesen. Die Kurskosten sind vor Kursbeginn zu begleichen. Sonderregelungen sind nur nach Absprache mit der Schulleitung möglich.
9. Abmeldungen / Nichterscheinen
Die Abmeldung von einem Kurs bringt einen administrativen Aufwand mit sich. Abhängig vom Zeitpunkt der Abmeldung kann das Kursgeld vollständig oder teilweise erlassen werden. Für eine Abmeldung ist eine schriftliche Mitteilung des Teilnehmenden an die Altix Academy erforderlich; als Stichtag gilt das Datum des Eingangs bei der Altix Academy. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes wird nicht als Abmeldung anerkannt. Die Regelung zur Rückerstattung oder zum Erlass des Kursgeldes richtet sich nach den festgelegten Bestimmungen. In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 exkl. MwSt. erhoben.
Zeitpunkt der Abmeldung | Kostenfolge |
---|---|
Bis 20 Tage vor Kursbeginn | Kostenfrei |
Bis 15 Tage vor Kursbeginn | 50% des Totalbetrages lt. Auftrag |
Bis 10 Tage vor Kursbeginn | 70% des Totalbetrages lt. Auftrag |
Weniger als 10 Arbeitstage vor Kursbeginn / nach Kursbeginn oder Abbruch | 100% des Totalbetrages lt. Auftrag |
Bei triftigen Gründen1 | Erstattung abzüglich CHF 50,– Bearbeitungsgebühr |
1 Bei triftigen Gründen (z. B. Krankheit mit Arztzeugnis, Todesfällen im engen Verwandtenkreis) kann ein Ersatztermin vereinbart oder die Gebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr erstattet werden.
10. Kursausschluss
Die Leitung der Altix Academy AG behält sich das Recht vor, Teilnehmende aus wichtigem Grund (wie unsachgemäßes Verhalten, vorsätzliche Beschädigung von Eigentum o. Ä.) vom Kurs auszuschließen. In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Kursgeldes.
11. Versicherung
Die Unfall- und Krankenversicherung ist Sache der Teilnehmenden bzw. deren Arbeitgeber. Die Altix Academy AG haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch Teilnehmende verursacht werden. Die Haftung für Diebstahl in eigenen Betriebsräumen bleibt ausgeschlossen.
12. Prüfungen, Teilnahmebestätigungen und Zertifikate
Prüfungen werden nach den jeweils geltenden Standards durchgeführt. Zertifikate oder Teilnahmebestätigungen werden nach erfolgreichem Abschluss und vollständiger Bezahlung ausgestellt. Die Gültigkeit der Zertifikate richtet sich nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
13. Kursorganisation
Aus organisatorischen Gründen behält sich die Altix Academy AG vor, Klassen zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei unvorhergesehenen Ereignissen abzusagen. Fällt eine Kursleitung aus, kann die Leitung der Altix Academy AG einen Instruktorwechsel vornehmen, eine Stellvertretung einsetzen oder den Kurs zur Gänze absagen.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten und Aufnahmen (Fotos) der Teilnehmenden werden nur für interne Zwecke elektronisch gespeichert. Nutzungen für Zwecke, die darüber hinausgehen (Social Media), werden individuell mittels Einverständniserklärung abgefragt. Es gilt die Datenschutzerklärung der Altix AG. Die vollständige Datenschutzerklärung mit Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter https://www.altix.ch/kontakt/datenschutz/
15. Copyright
Kursunterlagen und Informationen dürfen unter Quellenangabe nur firmenintern verwendet werden.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Altix Academy AG. Für Verträge mit Privatpersonen (Konsumenten) gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.