Höhenarbeiter am Seil

Altix Fortbildungskurs: Höhenarbeiter Refresher

Refresher: Arbeiten am hängenden Seil

Kenntnisse erweitern und auffrischen mit dem Team für Seilzugangs- und Positionierungsverfahren

Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf und halten Sie Ihre Zertifizierung auf dem neuesten Stand. Gemäss Artikel 118 der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei Bauarbeiten besteht die gesetzliche Verpflichtung, die technischen Kenntnisse im Bereich Höhenarbeiten mindestens einmal alle drei Jahre zu aktualisieren.
Dieser eintägige Weiterbildungskurs kombiniert praxisnahe Übungen, um Ihre Sicherheit und Effizienz am Arbeitsplatz nachhaltig zu gewährleisten
 

2 Höhenarbeiter beim reinigen einer Glasfassade am Seil
Saubere Seilführung und Sicherungsperson

Vier Themen ein gemeinsames Ziel

Kursinhalte

Arbeitsvorbereitung:
Sicherheit beginnt vor dem Einsatz. Sie trainieren die strukturierte Arbeitsplanung, das Risikomanagement sowie die rechtssichere Gefährdungsermittlung und Gefährdungsbeurteilung für Höhenarbeiten.

Erste Hilfe & Notfallmanagement:
In kritischen Situationen zählt jede Sekunde. Sie thematisieren das strukturierte Notfallmanagement am Arbeitsplatz und frischen die essenziellen Grundlagen der Ersten Hilfe für den Ernstfall auf.

Klettertechniken:
Die effiziente Seiltechnik im Fokus. Sie behandeln komplexe Rettungsszenarien sowie die technischen Abläufe für den kontrollierten Transport von verunfallten Personen und schweren Lasten im Seilsystem.

Anschlagtechnik & Sicherheit:
Gemeinsam analysieren und optimieren Sie anspruchsvolle Anschlagszenarien, die gezielte Materialauswahl sowie bewährte Sicherheitsroutinen für Ihre tägliche Praxis als Industriekletterer.

Nach erfolgreichem Abschluss des Kurstages erhalten Sie einen anerkannten Nachweis, der Ihre gesetzliche Fortbildung für weitere 3 Jahre gemäss Art. 118 BauAV bestätigt.

Anfrage zum SZP Fortbildungskurs

Weitere Details zum Kurs

Kurssprache:
  • Deutsch
Ausbildungsunterlagen:
  • Deutsch
Ort:

Klosterstrasse 40a
8406 Winterthur
Oder vor Ort beim Kunden

Anzahl Teilnehmende:

maximal 20

Anforderung:

Mindestalter 18 Jahre
Unfallversicherung
Zertifizierung Höhenarbeiter Level 1,2 oder 3

Dauer:

Einen Tag
08:00 - 17:00 Uhr

Zu Ihrer Information:

Für die Zulassung zum SZP Fortbildungskurs werden auch Level 1-3 Zertifikate anderer Verbände als Seilarbeit Schweiz anerkannt.

Wenn nicht genügend Anmeldungen vorliegen (weniger als 12 Personen), behält sich die Altix AG das Recht vor, den Kurs kurzfristig zu verschieben. Dies wird mindestens 1 Wochen vor dem Kurstermin bekannt gegeben.

Preis pro Person:

CHF 390.00

Wir sind zertifiziert durch Seilarbeit Schweiz

Holen Sie sich einen Platz und buchen den Refresher für sicheres Arbeiten am Seil.

Anregungen oder Wunschdatum? Melden Sie sich bei uns.

AngebotPLZ, OrtFreie PlätzeDatumPreis
SZP Fortbildungskurs8406, Winterthur1804.12.2026 | 08:00 - 17:00 Uhr400.00 CHFJetzt anmelden
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Ihre Fragen sind willkommen

Haben Sie Fragen zum Kurs oder ein anderes Anliegen? Melden Sie sich gerne bei uns.

Altix Academy AG
Klosterstrasse 40a
8406 Winterthur
 

+41 52 511 13 93
schulung@altix.ch

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Häufig gestellte Fragen

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Wie oft muss der SZP-Fortbildungskurs absolviert werden?

  • Gemäss der Bauarbeitenverordnung (BauAV Art. 118) ist die Fortbildung mindestens alle 3 Jahre obligatorisch. Dies gilt für alle Stufen (Level 1–3) sowie für Ausbildner und Ausbildnerinnen.
  • Beachten Sie die Vorgaben Ihrer jeweiligen Zertifizierung, da die Fristen und Anforderungen je nach Ausbildungsorganisation abweichen können.

Was sind die Schwerpunkte in der SZP-Fortbildung?

Der Kurs frischt Fachwissen in den folgenden Bereichen auf::  

  • Arbeitsvorbereitung
  • Erste Hilfe & Notfallmanagement
  • Klettertechnik
  • Anschlagstechnik & Material

Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme am Fortbildungskurs?

  • SZP-Nachweis (Level 1, 2 oder 3)
  • Gesundheitliche Eignung
  • Eigene, geprüfte Ausrüstung (wird auf Anfrage am Kurstag zur Verfügung gestellt)

Was passiert, wenn die Drei-Jahres-Frist überschritten wird?

  • Ohne gültigen Nachweis einer Fortbildung verfällt die Berechtigung für Arbeiten am hängenden Seil.
  • Der Arbeitgeber ist gemäss BauAV Art. 118 für die Einhaltung verantwortlich.